Sächsischer Staatspreis für Design 2007
1. Zweck der Verleihung
Die Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design ist seit 1992 fester Bestandteil der Designförderung des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, sowohl herausragend gestaltete Produkte und Dienstleistungen als auch überzeugendes Kommunikationsdesign öffentlich zu würdigen sowie die Leistungsfähigkeit von Design aufzuzeigen.
1.1 Sächsischer Staatspreis für Design
Vergeben werden Nominierungen, Preise und Anerkennungen. Die Einreichungen und Bewertungen erfolgen getrennt in den Kategorien Produkt- und Kommunikationsdesign.
Als Preisgeld stehen insgesamt 45 000 EUR zur Verfügung. Die Auszeichnung, die jeweils zu gleichen Teilen an Hersteller und Designer geht, besteht aus einem Geldbetrag, einer Urkunde sowie Aufklebern mit der Nennung „Preisträger/Anerkennung/Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2007“.
1.2 Sächsischer Staatspreis für Design Sonderpreis Juniordesign
Zudem wird ein mit 5 000 EUR dotierter Sonderpreis zur Nachwuchsförderung ausgelobt. Dadurch soll es in der Ausbildung befindlichen Designern und jungen Absolventen möglich werden, am Wettbewerb teilzunehmen.
1.3 „Sonderpreis HANDWERK“
Die sächsischen Handwerkskammern loben erstmals einen mit 3 000 EUR dotierten „Sonderpreis HANDWERK“ aus. Ziel ist es, herausragende gestalterische Leistungen im Handwerk in den Bereichen Unikate und Kleinserien zu würdigen.
1.4 „Sonderpreis bruno banani“
Im Bereich Textil- und Modedesign lobt die bruno banani underwear GmbH einen mit 2 500 EUR dotierten Sonderpreis aus. Der Wettbewerb richtet sich an Design Studierende, die mit innovativen Entwürfen die Philosophie des Unternehmens in kreativer Weise gestalterisch umzusetzen verstehen.
2. Teilnahme
Der Sächsische Staatspreis für Design 2007 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen1 als Auftraggeber sowie an Designerinnen und Designer, Designbüros und Agenturen. Dabei sind folgende Grundsätze bindend:
- Der Antragsgegenstand muss zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem deutschen beziehungsweise EG-Markt angeboten werden.
- Zugelassen sind zudem Prototypen, die kurz vor der Markteinführung stehen und deren Serienreife gewährleistet ist, jedoch keine Unikate.
Der Designentwurf sollte nach dem 1. Januar 2005 auf den Markt gekommen sein.
Voraussetzung ist, dass der Hersteller und/oder der Designer im Freistaat Sachsen ansässig sind.
Für den „Sonderpreis Juniordesign“ können sich im Freistaat Sachsen Studierende der Fachbereiche Design, Architektur und Innenarchitektur bewerben,
Sonderpreis HANDWERK
Teilnahmeberechtigt sind alle in den Handwerkskammern Chemnitz, Dresden, und zu Leipzig eingetragenen Handwerksbetriebe, Mitarbeiter der Handwerksbetriebe oder Designer/innen, die im Auftrag dieser Handwerksbetriebe handeln.
Für den Wettbewerb zugelassen sind Unikate und Kleinserien. Es gelten die für den Sächsischen Staatspreis für Design festgelegten Bestimmungen.
Hinsichtlich der Bewertung sind die Kriterien für Produktdesign einschlägig.
Gestaltung und Herstellung dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Sonderpreis bruno banani
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Bundesrepublik Deutschland Studierenden der Fachrichtungen Textil- und Modedesign. Zugelassen sind Gestaltungsentwürfe im Bereich Damen- und Herrenunterwäsche, die dem Motto der bruno banani underwear GmbH „Not for everybody“ entsprechen.
Es gelten die für den Sächsischen Staatspreis für Design festgelegten Bestimmungen. Hinsichtlich der Bewertung sind die Kriterien für Produktdesign einschlägig.
Ein Anspruch der Wettbewerbsteilnehmer auf praktische Umsetzung der Entwürfe in der bruno banani underwear GmbH besteht nicht.
Rechtsträger ist der Entwurfsverfasser. Im Fall einer weiteren Verwendung des Entwurfs sind die entsprechenden Bedingungen zwischen Urheber und Unternehmen zu regeln.
Produkte und Arbeiten, an deren Entwicklung Mitglieder der Jury beteiligt waren, sind für den gesamten Wettbewerb nicht zugelassen.
3. Jury
In die Jury sind durch den Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit berufen:
Prof. Rayan Abdullah
Professor für Typografie, Studiendekan, Hochschule für Gestaltung und Buchkunst Leipzig
Prof. Fritz Frenkler
Professor für Industrial Design, Technische Universität München
Prof. Dieter Hofmann
Professor für Produkt- und Systemdesign, Studiendekan, Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein
Frau Dr. Eva Maria Hoyer
Direktorin GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Heinrich Löbbers
Journalist, Sächsische Zeitung, Dresden
Prof. Volker Pfüller
Professor für Illustration, Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
Prof. Detlef Rahe
Universität der Künste Bremen, Direktor Institut für integriertes Design
Prof. Rolf Roeder
Professor für Technisches Design, Hochschule für Kunst und Design Halle Burg Giebichenstein
Claudia Warda
Geschäftsführerin warda design, Trendmonitoring und Produktentwicklung, Köln
4. Bewertungskriterien
Die Jury nimmt die Bewertung nach folgenden Kriterien vor:
Kategorie Produktdesign:
- technische und ästhetische Eigenständigkeit (Innovationsgehalt)
- Gestaltungsqualität (Gesamtkonzeption)
- Gebrauchsvisualisierung (Funktionalität und Bedienbarkeit)
- Anmutung und emotionaler Gehalt
- Umweltverträglichkeit
- technologische und materialgerechte Umsetzung
- Beziehung zum Umfeld
- Ergonomie
- Originalität
- konzeptionelle Geschlossenheit
- Reproduzierbarkeit
Kategorie Kommunikationsdesign:
- Kommunikative Qualität
- Designqualität
- Innovative Qualität
- Originalität
- Medienadäquate Anwendung und Umsetzung
Aufgrund der Tatsache, dass die Bedeutung und die Gewichtung der Bewertungskriterien abhängig sind von der Art und Funktion der jeweils zu beurteilenden Gestaltungsleistung, werden für die einzelnen Bereiche die Maßstäbe unterschiedlich angelegt. Dabei bleibt es der Jury überlassen, diese Kriterien zu akzentuieren bzw. zu erweitern, wobei die Gesamtkonzeption besonderes Gewicht erhält.
5. Entscheidung und Preisvergabe
Die Jury entscheidet am 26. September 2007 in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren über die Auszeichnungen.
Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige, vorrangig im Zusammenhang mit den Sonderpreisen sowie zur Klärung von Fragen der Funktion, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit hinzuziehen. Die Sachverständigen besitzen dabei ausschließlich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.
Bis auf den „Sonderpreis HANDWERK“ treffen die Juroren die Festlegung zu den Sachverständigen.
Sachverständige für den „Sonderpreis HANDWERK“ sind:
- Bernd Hertel, Hochschuldozent für Gestaltung und Design
- Gunter Springsguth, Diplom Designer
- Bernd Stephan, Diplom Designer
Die Nominierungen werden Ende September 2007 öffentlich bekannt gegeben. Die ausgewählten Unternehmen und beteiligten Designer-/innen erhalten eine Nominierungsurkunde übersandt.
Sie dürfen künftig das Label „Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2007“ für eigene Werbe- und Marktaktivitäten nutzen.
Die Preisträger und Anerkennungen werden aus dem Kreis der nominierten Produkte ermittelt. Die Entscheidung zu den Preisträgern und Anerkennungen wird im Rahmen der Preisverleihung am 12. November 2007 durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit bekannt gegeben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Nominierung, Auszeichnung und Präsentation
Wird einem eingereichten Objekt eine Nominierung beziehungsweise Designauszeichnung zugesprochen, so ist der Teilnehmer (sowohl der Hersteller wie auch der Designer) berechtigt, diese Auszeichnung im Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Nominierung und Auszeichnung verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege beziehungsweise Weiterentwicklung verändert wird.
Die mit dem Sächsischen Staatspreis für Design 2007 ausgezeichneten Objekte, Preisträger der Sonderpreise sowie die Nominierungen werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Gleichzeitig werden diese in einem Katalog dokumentiert und sind Bestandteil einer Internetpräsentation.
7. Wettbewerbsverfahren
Das Wettbewerbsverfahren umfasst:
- Ausschreibung durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Teilnahme der Unternehmen – Bewerbung, das heißt Einreichung der Anmeldung und der Objekte zur anschließenden Jurierung
- Jurysitzung
- Veröffentlichung der Nominierungen
- Bekanntgabe, Verleihung der Auszeichnungen
- Präsentation der Preisträger
7.1 Ausschreibung
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen erfolgt über die Einzeldokumentation hinaus unter anderem im Sächsischen Amtsblatt, in Fachzeitschriften für Gestaltung und Wirtschaft,
in den Informationszeitschriften verschiedener Kammern und Verbände sowie im Internet unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise.
7.2 Teilnahme der Unternehmen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich bei den nachfolgenden Institutionen bis zum 7. September 2007 (Eingang bei einer der nachfolgenden Stellen) einzureichen:
SUBdesign GmbH Andrej Krabbe Görlitzer Straße 16 01099 Dresden Telefon: 0351 81184-0 Fax: 0351 802-9950 E-mail: info@subdesign.net
Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz – Plauen – Zwickau Bernhard Klose Straße der Nationen 25 09111 Chemnitz Telefon: 0371 6900-1231 Fax: 0371 6900-191231 E-Mail: klose@chemnitz.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Dresden Dr. Peter Baumann Langer Weg 4 01239 Dresden Telefon: 0351 2802-127 Fax: 0351 2802-7127 E-Mail: baumann@dresden.ihk.de
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Bernd Müller Goerdelerring 5 04109 Leipzig Telefon: 0341 1267-1273 Fax: 0341 1267-1425 E-Mail: mueller@leipzig.ihk.de
Handwerkskammer Chemnitz Andrea D`Alessandro Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Telefon: 0371 5364-203 Fax: 0371 5364-223 E-Mail: a.dalessandro@hwk-chemnitz.de
Handwerkskammer Dresden Ulrike Eckoldt Am Lagerplatz 8 01099 Dresden Telefon: 0351 4640-937 Fax: 0351 4640-34937 E-Mail: ulrike.eckoldt@hwk-dresden.de
Handwerkskammer zu Leipzig Silke Lorenz Dresdner Straße 11/13 04103 Leipzig Telefon: 0341 2188-304 Fax: 0341 2188-349 E-Mail: Lorenz.wifoe@hwk-leipzig.de
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Kerstin Dürfeld Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Telefon: 0351 564-8522 Fax: 0351 564-8529 E-Mail: kerstin.duerfeld@smwa.sachsen.de
Die Bewerbung ist erfolgt, sobald das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt 8.) bei einer der genannten Institutionen nach Maßgabe dieser Ausschreibung ordnungsgemäß eingereicht hat. Eine online-Bewerbung unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise ist möglich, soweit auch dann für den Eingang aller Bewerbungsunterlagen die Frist 7. September 2007 gewahrt ist.
Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine schriftliche Bestätigung. Die Wettbewerbsobjekte (siehe Punkt 8.) sind durch die Bewerber nach Maßgabe dieser Ausschreibung form- und fristgerecht anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt in direkter Absprache mit SUBdesign, die vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Organisation und Durchführung des Preises beauftragt wurden. Ort der Anlieferung ist Dresden. Die genaue Adresse sowie der exakte Zeitpunkt werden durch SUBdesign mitgeteilt.
8. Wettbewerbsunterlagen
8.1 Die Bewerbung für den Sächsischen Staatspreis für Design und den „Sonderpreis HANDWERK“ muss folgendes umfassen:
- den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen,
- eine verbale Beschreibung der Designlösung, Erläuterungen des Verwendungszwecks und der Einsatzgebiete des Wettbewerbsobjektes
- sowie Angaben zum Gebrauch (Bedienung, Sicherheit und ähnliches) maximal 2 A4-Seiten,
- einen Prospekt, in dem das Produkt ausführlich dargestellt ist beziehungsweise eine gleichwertige Bild-Text-Dokumentation,
- eine schriftliche Einverständniserklärung mit den Bedingungen des Wettbewerbs und der Teilnahme an der anschließenden Ausstellung, die nach Maßgabe dieses Wettbewerbs form- und fristgerechte Einsendung und Präsentation des Wettbewerbsobjektes,
- drei Bildvorlagen (digital oder analog, Größe mindestens A6), die für die Veröffentlichung im Katalog geeignet sind.
Objekte, die ein bestimmtes Volumen (2 m3) beziehungsweise Gewicht (100 kg) überschreiten und aus dem Grunde nicht angeliefert beziehungsweise aufgebaut werden können, sind nach Absprache mit SUBdesign als Modell oder als Großfotos (mehrere Ansichten, die eine Beurteilung ermöglichen) zu präsentieren.
Gesonderte Darstellungsmittel (zum Beispiel Video) können ebenfalls mit SUBdesign abgestimmt werden. Im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign werden nur gedruckte beziehungsweise bereits in der Öffentlichkeit nachweisbar wirksam gewordene Arbeiten zugelassen.
Originalentwürfe werden nicht bewertet.
Beim „Sonderpreis HANDWERK“ ist eine Werkprobe im Originalmaterial beizufügen.
Produkte, die ganz oder teilweise aus erklärungsbedürftiger Software bestehen, sind in Form einer CD-ROM einzureichen. Sie werden bei Bedarf nach Terminvereinbarung vom Teilnehmer am Tag der Jurysitzung präsentiert. Jegliches technisches Equipment hierfür ist vom Teilnehmer zu stellen.
8.2 Die Bewerbungen für den Sonderpreis Juniordesign und den „Sonderpreis bruno banani“ unterliegen folgenden Anforderungen:
- Es können pro Teilnehmer bis zu drei Entwürfe eingereicht werden.
- Die eingereichten Entwürfe sind durch Zeichnungen (maximal DIN A3), durch Fotos (schwarzweiß oder farbig, maximal 24x30 cm) beziehungsweise durch Muster sowie durch eine Beschreibung der Einreichung (maximal 3 Seiten DIN A4) darzustellen.
- Der Bewerbung muss außerdem ein Blatt beiliegen, aus dem Name, Anschrift, Alter, Studiengang und Semester (mit Immatrikulationsbescheinigung) hervorgehen.
- Bei Designern sollte angegeben werden, ob sie angestellt oder frei tätig sind.
- Den Bewerbungsunterlagen muss eine Erklärung beiliegen, dass die eingereichten Arbeiten vom Bewerber stammen, dass keine Urheberrechte von Dritten verletzt werden und das Produkt noch nicht auf dem Markt ist. Die Urheberrechte am Produktentwurf verbleiben, vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen, beim Designer.
Bewerbungen können ausschließlich bei fristgemäßem Eingang der vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.
9. Veröffentlichungen und Ausstellungen
Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Objekte einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden.
Sie erklären sich bereit, die Objekte und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen.
Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.
10. Gebühren, Transport, Haftpflicht und Versicherung
Standgebühren für die Präsentation der Wettbewerbsobjekte anlässlich der Jurysitzung und Preisverleihung fallen nicht an.
Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Fotos, CDs verbleiben auch nach Beendigung des Wettbewerbs beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Eine Rücksendung der Unterlagen an den Bewerber erfolgt lediglich auf schriftliche Anforderung.
Die Kosten für den An- und Rücktransport der Wettbewerbsobjekte sowie die Haftung für dabei aufgetretene Transportschäden übernimmt der Wettbewerbsteilnehmer. Er sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Auch für Beschädigungen und Verlust eines Objektes nach Einsendung und insbesondere bei Ausstellungen haftet der Veranstalter nicht. Aufgrund dessen wird den Teilnehmern empfohlen, ihre Objekte entsprechend zu versichern.
Abholtermine der eingereichten Produkte sind mit SUBdesign zu vereinbaren.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferungs- beziehungsweise Abholungstermine für die Wettbewerbsobjekte werden dem Wettbewerber die entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.
Dresden, den 29. März 2007

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk
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